Um die dem Eisenbahnverkehr ferne liegenden Gebiete zu erschließen, beschäftigte sich die Gesetzgebung in Großbritannien schon früh mit dem Gedanken, dort, wo die Erweiterung des dichten Netzes der Hauptbahnen wirtschaftlich nicht gerechtfertigt schien, billigere Verkehrsmittel, Light Railways zu bauen.
Der Bau solcher Bahnen wurde zunächst durch ein Gesetz von 1864 geregelt. Darauf hin wurden aber nur wenige Strecken gebaut, weil die erforderliche Zustimmung aller Landeigentümer notwendig war.
Der Light Railways Act. von 1896 ermöglichte die erleichterte Genehmigung von Bahnstrecken zum Personen- und Gütertransport. Es war hier kein Parlamentsbeschluss mehr notwendig, sondern die Genehmigung wurde vom Handelsamt (Board of Trade) erteilt. Es wurde eine Kommission von 3 Mitgliedern eingesetzt, die vom Präsidenten des Handelsamtes ernannt wurden. Gesuche um Bewilligung einer Light Railway konnten vor dem Rate jeder Grafschaft, jeder Wahlgemeinde oder jeden Distrikts gestellt werden, dessen Gebiet von der Bahn durchzogen werden soll. Sogar Privatpersonen konnten solche Anträge stellen.
Das Konzessionsverfahren war also wesentlich vereinfacht. Das Gesetz gab aber keine genauen Bestimmungen vor. J. C. Mackay definierte das Gesetz wie folgt: "… gebaut mit leichteren Schienen und Kunstbauten, mit geringerer Geschwindigkeit fahrend, mit einfacherer Unterbringung der Passagiere und weniger Einrichtungen für Güter. Sie kann unter weniger strengen Ansprüchen an Signalisierung und Sicherheitseinrichtungen betrieben werden. Sie ist eine billige Eisenbahn und eine zweite Klasse der Eisenbahnen."
Das Gesetz sah außerdem eine staatliche Unterstützung vor, die im Betrag von höchstens 1,000.000 £ als Darlehen oder besondere Vorschüsse bis zur Höhe von einem Viertel des Anlagekapitals unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden konnte. Eine noch höhere Unterstützung konnten Light Railways beantragen, die zur Förderung der Landwirtschaft oder Fischerei nötig oder der Entwicklung oder Erhaltung eines Industriezweiges förderlich waren.
Die Lockerungen und ungenauen Vorgaben im Light Railway Act. 1896 hatten zur Folge, dass die Vorschriften relativ großzügig gehandhabt wurden. Viele schottische Light Railways wurden von der Einfriedungspflicht der Bahnstrecken befreit, solange die Lokomotiven vorne Kuhfänger hatten. Gab es keine Wendemöglichkeit am Ende der Strecke, mussten zusätzlich auch hinten Kuhfänger montiert werden. Generell waren auch Viehgitter bei Bahnübergängen ausreichend.
Die Spurweite wurde nicht vorgeschrieben. So entstanden sowohl Light Railways in Schmalspur, als auch in Regelspurweite. Das Gesetz von 1896 galt zunächst nur für England, Wales und Schottland. Es wurde 1912 ergänzt. Regelungen für Irland, aber auch Australien folgten wenige Jahre später.
Der Erfolg dieses Gesetzes blieb trotzdem weit hinter den Erwartungen zurück. Ende 1912 belief sich die Gesamtlänge der irischen Lights Railways auf 492 km und in Großbritannien waren es Ende 1913 rund 1000 km, also nur 3 % der Länge des gesamten britischen Eisenbahnnetzes.
Colonel Holman Fred Stephens ließ viele seiner 16 Eisenbahngesellschaften als Light Railway genehmigen. Dadurch blieben diese 1923 vom Grouping verschont und weiterhin in seiner Hand.
Quellen
"Enzyklopädie des Eisenbahnwesens", Freiherr von Röll, Band 5 und 6, Berlin, Wien, 1914
"Britain's Light Railways", Ashbourne: Moorland Publishing, Burton, Anthony; Scott-Morgan, John (1985).
Weblinks
https://en.wikipedia.org/wiki/Light_Railway
https://en.wikipedia.org/wiki/Light_Railways_Act_1896
http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1896/48/pdfs/ukpga_18960048_en.pdf